Steht ein Rechtsuchender vor einem komplexen Problem, stellt sich schnell die Frage: Welcher Spezialist kann mir weiterhelfen?
Lange Zeit konnten sich Rechtssuchende nur auf die Selbstdeklaration der Anwälte verlassen. 2006 führte der Schweizerische Anwaltsverband SAV dann ein neues Gütesiegel ein. Es umfasst die Fachgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Bau- und Immobilienrecht, Familienrecht sowie Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Rechtsanwälte mit dem Titel „Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV“ sind ausgewiesene Experten in einem oder mehreren (jedoch max. 2) der genannten Fachgebiete.
Ausgewiesene Experten
Rechtsanwälte können den Fachanwaltstitel nur erlangen, wenn sie nochmals die Schulbank drücken: Bedingung ist das Absolvieren einer intensiven und praxisorientierten Weiterbildung sowie das Bestehen einer schriftlichen Prüfung und eines Fachgesprächs. Voraussetzungen zur Kursteilnahme sind neben überdurchschnittlicher Erfahrung im Fachgebiet mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt. Damit wird sichergestellt, dass die Fachanwälte trotz der Spezialisierung ihre Klienten in allen Rechtsbereichen kompetent und umfassend beraten und vertreten können.
